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Arbeiten und Studieren
Wichtig für familienversicherte Studenten: Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt die Einkommensgrenze von 450,- Euro monatlich. Überschreitet ihr die Einkommensgrenzen, entfällt der Anspruch auf Familienversicherung und der Beitrag zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung ist zu zahlen.
...in der Vorlesungszeit
Wenn ihr während des Semesters jobbt, sind immer dann Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus dem Verdienst zu entrichten, wenn nicht das Studium, sondern die Beschäftigung Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Das ist in aller Regel der Fall, wenn ihr wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeitet. Es tritt jedoch keine Versicherungspflicht durch die Beschäftigung ein, wenn ihr innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage in diesem Umfang arbeitet. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle, nur muss dieses Arbeitsverhältnis von vornherein befristet sein. Bei Studenten, die nebenbei eine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben, ist die Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen.
Rentenversicherungsfrei ist die Beschäftigung von Studenten in der Vorlesungszeit nur, wenn das monatliche Entgelt nicht über 400,- Euro liegt oder die Beschäftigung von vornherein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Vor Beginn eures Jobs oder des Studiums solltet ihr euch bei eurer Krankenkasse erkundigen, wie es mit der Beitragspflicht aussieht.
Interessante Jobangebote findet ihr entweder im Schaukasten neben dem Skriptenverkauf der Fachschaft oder unter www.tum.de/jobs
Außerdem werden auf dem Schwarzen Brett im FSEIHub, unserem Forum, immer wieder Jobangebote veröffentlicht. Das Schwarze Brett findet ihr unter https://hub.fs.ei.tum.de/