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Aussetzung der Studienfortschrittskontrolle während der Corona-Pandemie #

Im Sommersemester 2020 wurde aufgrund des anfänglichen Lockdowns, der raschen Umstellung auf Online-Lehre und natürlich Corona im bayrischen Landtag entschieden, dass das Sommersemester nicht zur Regelstudienzeit (RSZ) zählen soll. Parallel wurden auch die Studienfortschrittskontrolle (SFK) von der TUM für ein Semester ausgesetzt, und auch bestimmte Fristen wie Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) durch die Fakultäten.

Für das WS20/21, das SS21 und das WS21/22 kam diese Regelung wieder erneut.

Kurz zusammengefasst: #

  • Das SS20, das WS20/21, SS21 und das WS21/22 zählt nicht als Fachsemester und nicht für BaFöG, RSZ und die SFK.
  • Faustregel SFK: 30 ECTS pro Corona-Semester von den Anforderungen abziehen
  • Keine Verpflichtung, Klausuren in einem Corona-Semester zu schreiben (auch Pflichtfächer)
  • Anzahl der Versuche für z. B. GOPs zählen trotzdem (also max. 2 Versuche, ausgenommen “Joker-Fach”)
  • Die Corona-Semester können nicht in einen neuen Studiengang (z. B. BSEI -> MSEI) übernommen werden.
  • Durch Aussetzung der SFK verschieben sich die zeitlichen Fristen für GOPs und Master-Kernmodule.

Studienfortschrittskontrolle genauer erklärt #

Die Studienfortschrittskontrolle soll die Studierenden motivieren, schnell und “rechtzeitig” (aka in Regelstudienzeit) das Studium zu beenden. Dabei wird diese bei uns durch die APSO bzw. FPSO definiert und gilt deswegen für (fast) alle Studiengänge an der TUM. Nach RZS soll man 30 ECTS pro Semester schaffen (Ausnahme ES bei der MSE, hier 35). Die SFK geht in der Regel nach dem dritten Semester los, d. h. ab dem 3. Semester benötigt ihr jeweils 30 Credits pro Semester. Die genauen Zahlen, die ihr braucht, seht ihr hier:

  • nach dem 1. Semester: 0 ECTS
  • nach dem 2. Semester: 0 ECTS
  • nach dem 3. Semester: 30 ECTS
  • nach dem 4. Semester: 60 ECTS
  • nach dem 5. Semester: 90 ECTS
  • nach dem 6. Semester: 120 ECTS
  • nach dem 7. Semester: 150 ECTS
  • nach dem 8. Semester: 180 ECTS

Die FPSO des Bachelors EI sieht für die ersten beiden Semester strengere Regeln vor. Dadurch hat jeder, der die GOP mit ihren insgesamt 60 ECTS bestanden hat, bereits die Studienfortschrittskontrolle bis zum 4. Semester erfüllt.

Unsere Master Studiengänge haben aber nur 120 ECTS; dementsprechend ist die RSZ für den Master 4 Semester. Die SFK bleibt aber gleich. Beim Master greifen, ähnlich wie beim Bachelor, aber andere Regelungen aus der FSPO.

Durch die Aussetzung der SFK müsst ihr also pro Covid-Semester 30 ECTS von der benötigten Summe abziehen. Die vier Covid-Semester sind: SS20, WS20/21, SS21 und WS21/22


Genauere Details seht ihr hier:

Semester Kein Covid-Sem. 1 Covid-Sem. 2 Covid-Sem. 3 Covid-Sem. 4 Covid-Sem.
1 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS
2 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS
3 30 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS
4 60 ECTS 30 ECTS 0 ECTS 0 ECTS 0 ECTS
5 90 ECTS 60 ECTS 30 ECTS 0 ECTS 0 ECTS
6 120 ECTS 90 ECTS 60 ECTS 30 ECTS 0 ECTS
7 150 ECTS 120 ECTS 90 ECTS 60 ECTS 30 ECTS
8 180 ECTS 150 ECTS 120 ECTS 90 ECTS 60 ECTS
9 - 180 ECTS 150 ECTS 120 ECTS 90 ECTS
10 - - 180 ECTS 150 ECTS 120 ECTS
11 - - - 180 ECTS 150 ECTS
12 - - - - 180 ECTS
13 - - - - -

Achtung: Die Tabelle gilt natürlich nur für den aktuellen Studiengang! Solltet ihr in einen Anderen wechseln (z. B. Master), dann gelten die Regeln ab dem neuen Studienbeginn. Ihr könnt also keine Corona-Semester mitnehmen!